08.05.20

Gottesdienste mit Auflagen

Ab dem 10. Mai sind Gottesdienstfeiern in unseren Kirchen wieder möglich. Allerdings sind die Auflagen erheblich.

Unter strengen Auflagen ist es den Kirchengemeinden ab dem 10. Mai wieder erlaubt, die Kirchentüren für Gottesdienstbesucher zu öffnen. Zu den Auflagen gehört unter anderem ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen und das Verbot des Gemeindegesanges.

Da die Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich sind, gehen die einzelnen Gemeinden im Moment auch sehr unterschiedliche Wege. Gottesdienste werden überall gefeiert - wie übrigens in den ganzen zurückliegenden Wochen auch. Es gibt ein vielfältiges digitales Angebot, das wir Ihnen sehr empfehlen können.

Ob die Kirche an Ihrem Ort wieder öffnet und welche Bedingungen und Beschränkungen es im Einzelfall gibt, entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf der Homepage der Gemeinde.

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